Die Preise
Das Benützungsentgelt beträgt ausgesprochen günstige EUR 295,00 pro Zimmer und Monat (Stand
Dezember 2024).
Das Benützungsentgelt beinhaltet auch Strom, Heizung, Betriebskosten, Internet und 10% MWSt.
- Bei Erstanmeldungen sind einmalig Verwaltungskosten in der Höhe von EUR 50,00 zu entrichten.
- Bei Erstbezug ist eine Kaution in der Höhe von EUR 500,00 zu hinterlegen.
- Die Höhe des Instandhaltungsbeitrages beträgt EUR 50,00 p.a. und wird jeweils für 3 Jahre eingehoben (EUR 150,00).
Bei einem früheren Auszug wird dieser selbstverständlich anteilsmäßig zurückerstattet.
Die Preise werden jährlich evaluiert und mit Beginn des Studienjahres (Wintersemester) neu festgelegt.
Fristen
Das Studentenheimjahr beginnt am 01.09. eines jeden Jahres und endet am 31.08. des Folgejahres. 1)
Erstbezug (jederzeit)
Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme ins Studentenwohnheim UNIBLICK jeweils im Wintersemester am 1. September des Kalenderjahres.
Der Benützungsvertrag wird auf bis zu 12 Monate (1.9.-31.8.) abgeschlossen, endet aber jedenfalls automatisch mit 31. August des Folgejahres. 2)
In Ausnahmefällen kann eine Benutzungsdauer von bis zu 24 Monaten gewährt werden. 3)
Füllen Sie dazu jederzeit online das Formular Anfrage für Zimmererstbezug aus und senden Sie es uns zu.
Wir werden danach Konakt mit Ihnen aufnehmen.
Verlängerung (bis 30. April)
Sie können auch gerne einen Verlängerungsantrag einreichen.
Die Frist für eine Verlängerung endet im Sommersemester mit 30. April des jeweiligen Kalenderjahres.
Füllen Sie dazu online das Formular Anfrage für Zimmerverlängerung aus.
Übersenden Sie uns Ihren Antrag direkt über die Website zu.
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Anmerkungen:
1) § 12 Abs 3 StudHG endet das Wintersemester Ende Feber und das Sommersemester Ende Juli
2) Gemäß § 5a Abs 5 StudHG können Benützungsverträge auch für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden.
3) Gemäß § 5a Abs 2 StudHG werden Studienanfänger darüber belehrt, dass sie das Recht haben den Benützungsvertrag auf 24 Monate abzuschließen.